Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten und Dauerrezepten
Bitte beachten Sie, dass verschreibungspflichtige Medikamente mit der Abgabekategorie A und B nur noch nach ärztlicher Verordnung oder mit Rezept bezogen werden können.
Der Umgang mit Heilmitteln ist seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz; HMG, SR 812.21) und den erlassenen Ausführungsverordnungen einheitlich geregelt.
Damit ein Missbrauch verhindert und die ärztliche Kontrolle gewährleistet werden kann, ist die Gültigkeit von Dauerrezepten auf maximal zwölf Monate beschränkt. Die verschreibende Person kann eine kürzere Gültigkeitsdauer festlegen.
Wenn Sie ein weiteres Dauerrezept wünschen, müssen wir Ihr Tier spätestens ein Jahr nach Ausstellung des Rezeptes vorgängig kontrollieren und erneut untersuchen. Bitte vereinbaren Sie deshalb unbedingt vor Ablauf des Rezeptes einen Kontrolltermin bei uns.
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