• Kontakt+41 44 748 47 00

Terminvereinbarung

Informationen für Ihren Besuch in unserer Kleintierpraxis

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter Tel. +41 44 748 47 00 oder online hier. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf der Kontaktseite

Es kann immer passieren, dass man für einen bereits vereinbarten Termin verhindert ist, oder etwas dazwischen kommt. In diesen Fällen bitten wir Sie, Ihren Termin spätestens 24 Stunden vorher abzusagen (per Email oder per Telefon). Ansonsten berechnen wir für reguläre Termine CHF 50.- und für grössere Behandlungen oder Operationen ein Drittel des zu erwartenden Preises. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 

Ausserhalb der oben genannten Zeiten wenden Sie sich bei Notfällen an unseren Partner Bessy's Kleintierklinik, Tel. +41 44 871 60 60.

Bezahlung

Wir möchten unsere Energie und Zeit für unsere Patienten einsetzen und den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Daher bitten wir Sie freundlich, alle Behandlungen direkt vor Ort zu bezahlen.

Zahlungen werden in bar, mit Maestro (EC-direct), Postcard und gängigen Kreditkarten (VISA und Mastercard) entgegengenommen. Bezahlungen per Rechnung sind nicht mehr möglich.

Aus Sicherheitsgründen können wir keine 1000-Franken-Noten annehmen. Wir bitten um Verständnis und danken Ihnen für die Verwendung kleinerer Banknoten oder anderer Zahlungsmittel.

Neukunden

Sie kommen als neuer Kunde / neue Kundin zu uns?

Bitte nehmen Sie alle Unterlagen Ihres Tieres (u.a. Heimtierpass, falls vorhanden Ihre ID-Nummer von der Gemeinde, den Impfausweis, Blutresultate, medizinische Berichte), mit und erscheinen Sie 10 bis 15 Minuten vor dem Termin. So können wir in Ruhe Ihre Daten aufnehmen.

Rezeptpflicht

Verschreibungspflichtige Medikamente

Bitte beachten Sie, dass verschreibungspflichtige Medikamente mit der Abgabekategorie und B nur noch nach ärztlicher Verordnung oder mit Rezept bezogen werden können.

Information für Patienten mit Dauerrezepten

Der Umgang mit Heilmitteln ist seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz; HMG, SR 812.21) und den erlassenen Ausführungsverordnungen einheitlich geregelt.

Damit ein Missbrauch verhindert und die ärztliche Kontrolle gewährleistet werden kann, ist die Gültigkeit von Dauerrezepten auf maximal zwölf Monate beschränkt. Die verschreibende Person kann eine kürzere Gültigkeitsdauer festlegen.

Wenn Sie ein weiteres Dauerrezept wünschen, müssen wir Ihr Tier spätestens ein Jahr nach Ausstellung des Rezeptes vorgängig kontrollieren und erneut untersuchen. Bitte vereinbaren Sie deshalb unbedingt vor Ablauf des Rezeptes einen Kontrolltermin bei uns.

Ohne Kontrolltermin dürfen wir Ihnen leider kein neues Dauerrezept ausstellen.